21. DFGT - Empfehlungen des Vorstands

Unter Beachtung seiner Satzungsziele, die einheitliche Rechtsanwendung, die Fortbildung des Rechts sowie die intensive Zusammenarbeit und Fortbildung der Familienrichter und anderer am Familiengerichtsverfahren Beteiligter überregional zu fördern, ist der 21. Deutsche Familiengerichtstag auf der Basis der Diskussionen in seinen Arbeitskreisen zu Ergebnissen gekommen, die sich in Form von Empfehlungen an Rechtsberatung und Rechtsprechung sowie an Gesetzgebung und Verwaltung richten.


Die Empfehlungen erhalten Sie hier.