Rechtsberatung

Den Deutschen Familiengerichtstag erreichen immer wieder Anfragen zu konkreten Einzelfällen, in denen die Betroffenen um Rat oder Unterstützung bitten.

Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu konkreten Fällen, familienrechtlichen Einzelproblemen oder dem voraussichtlichen Ausgang von bestimmten Verfahren nicht beantwortet werden können. Der Deutsche Familiengerichtstag wie auch die Mitglieder der von ihm eingesetzten Kommissionen sind insoweit zur Neutralität verpflichtet und dürfen auch aus Rechtsgründen keine Rechtsberatung im Einzelfall erteilen.

Der Deutsche Familiengerichtstag rät allen Betroffenen, sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Sofern Sie die Anwalts- oder Verfahrenskosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, erhalten Sie dort zugleich Auskunft über die Möglichkeiten der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe. Darüber hinaus stehen Ihnen auch weitere zur Beratung berufene Stellen wie z.B. das Jugendamt zur Verfügung. 

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