Ergänzende Hinweise

Am 17. Dezember 2007  hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die ab 01. Januar 2008 geltende Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben.

Das in Kürze in Kraft tretende Unterhaltsrecht machte es schon nach kurzer Zeit erforderlich, die erst ein halbes Jahr alte Tabelle grundlegend zu überarbeiten.

Die Tabelle wurde unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und in Zusammenarbeit mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. erstellt. Sie ist bundesweit als Grundlage für die Bemessung des Kindesunterhalts akzeptiert. Ihre Basis ist künftig ein gesetzlich festgelegter Mindestunterhalt, der sich anhand des Kinderfreibetrages für das sächliche Existenzminimum (§ 1612a BGB-nF; § 32 Abs. 6 EStG) errechnet. Für eine Übergangszeit gilt ein höherer, gesetzlich bestimmter Mindestunterhalt.

Dieser Mindestunterhalt gilt künftig für alle Bundesländer. Abweichend zu dem bisherigen Rechtszustand entfällt deshalb die als "Berliner Vortabelle" bekannt gewordene Sonderregelung für das Beitrittsgebiet.

Durch die grundlegende Änderung der Düsseldorfer Tabelle ergeben sich Unterhaltsbeträge, die - insbesondere in den neuen Bundesländern -  zum Teil erheblich gegenüber der bisherigen Regelung  abweichen.

Übergeordneter Beitrag

Düsseldorfer Tabelle