Aufgrund der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Reform des Unterhaltsrechts haben allle Oberlandesgerichte ihre Leitlinien an das neue Recht angepasst. Aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung und des zum 1.Januar 2010 erheblich veränderten Kindesunterhalts haben zahlreiche Oberlandesgerichte ihre Leitlinien zum 1. Januar 2010 oder im Laufe des Jahres aktualisiert. Die zunächst für den 1. Juli 2010 beabsichtigte weitere Überarbeitung ließ sich nicht realisieren, weil die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Änderungen im Sozialrecht erst im Oktober 2010 vorlagen. Nach der Neufassung der Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2011 haben die Oberlandesgerichts ihre Leitlinien erneut angepasst.
Die laufende Anhebung der sozialrechtlichen Regelsätze erforderte eine regelmäßige Aktualisierung der Selbstbehaltssätze ab 2013. Hierfür hat die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags e.v. eineDiese Seite wird laufend aktualisiert.
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