Leitlinien der Oberlandesgerichte

Leitlinien 2010 - 2023

Aufgrund der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Reform des Unterhaltsrechts haben allle Oberlandesgerichte ihre Leitlinien an das neue Recht angepasst. Aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung und des zum 1.Januar 2010 erheblich veränderten Kindesunterhalts haben zahlreiche Oberlandesgerichte ihre Leitlinien zum 1. Januar 2010 oder im Laufe des Jahres aktualisiert. Die zunächst für den 1. Juli 2010 beabsichtigte weitere Überarbeitung ließ sich nicht realisieren, weil die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Änderungen im Sozialrecht erst im Oktober 2010 vorlagen. Nach der Neufassung der Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2011 haben die Oberlandesgerichts ihre Leitlinien erneut angepasst.

Die laufende Anhebung der sozialrechtlichen Regelsätze erforderte eine regelmäßige Aktualisierung der Selbstbehaltssätze ab 2013. Hierfür hat die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags e.v. eine Empfehlung erarbeitet, der sich die Oberlandesgerichte angeschlossen haben. Im November 2014 wurde auf einer von der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags initiierten Arbeitssitzung mit Angehörigen aller Oberlandesgerichte insbesondere im Hinblick auf die sehr unterschiedlichen Wohnkosten intensiv über die Struktur der Selbstbehaltssätze diskutiert. Als Ergebnis wurde eine weitere Anpassung beim Selbstbehalt zum 01. Januar 2015 empfohlen.

Die lange erwartete Anhebung des Kindesunterhalts ist nunmehr zum 01. August 2015 erfolgt. Die Düsseldorfer Tabelle wurde entsprechend angepasst. Eine weitere Anhebung des Kindesunterhalts und des anzurechnenden Kindergeldes wird zum 1. Januar 2016 erfolgen. Allerdings beabsichtigt der Gesetzgeber noch in diesem Jahr eine Änderung des § 1612a BGB, bei der bislang aber keine Veränderungen bei den derzeit geltenden Strukturen vorgesehen sind.

 

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