Vereinszweck

Der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT) wurde im Jahre 1977 gegründet. Er dient als Forum des interdisziplinären Erfahrungsaustausches für das Familienrecht und hat zum Ziel, die einheitliche Rechtsanwendung, die Fortbildung des Rechts und die intensive Zusammenarbeit der Familienrichter und anderer Beteiligter überregional zu fördern. Dadurch soll gleichzeitig das Familienrecht für den Bürger durchschaubarer werden.