Ergänzende Hinweise

In einer Pressekonferenz hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die ab 1. Juli 2007 geltende Düsseldorfer Tabelle vorgestellt und erläutert.

Die in Zusammenarbeit mit den Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages erstellte Tabelle ist bundesweit als Grundlage für die Bemessung des Kindesunterhalts akzeptiert. Sie basiert auf Regelbeträgen, die durch Rechtsverordnung in einem gesetzlich vorgeschriebenen Turnus alle zwei Jahre an die an die Lohnentwicklung anzupassen sind. Da das Durchschnittseinkommen in den vorangegangenen Jahren leicht gesunken ist, verringern sich auch die Tabellenbeträge geringfügig.

Gleichzeitig wurde auch die Berliner Tabelle als Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Diese beruht in ihren ersten beiden Gruppen auf den für das Beitrittsgebiet geltenden Regelbeträgen, die unverändert niedriger festgesetzt werden müssen, als für das übrige Bundesgebiet.

Ursprünglich war geplant, mit der Reform des Unterhaltsrechts die Bemessung des Kindesunterhalts zum 1. Juli 2007 auf eine neue Grundlage zu stellen. Die erneute Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens brachte es mit sich, dass auch die neuen Regelbeträge erst Anfang Juni bekannt waren. Dies erklärt, weshalb die Tabelle erst wenige Tage vor ihrer Geltung bekannt gegeben werden konnte.

Mit einem neuen Unterhaltsrecht wird es auch eine neue Tabelle geben. Wann dieses Gesetz in Kraft tritt, ist noch offen. Es ist aber zu erwarten, dass die jetzt bekannt gegebene Tabelle weniger als zwei Jahre Bestand hat.

20. Juni 2007

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