Die Reform des Versorgungsausgleichs

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 12. Februar 2009 das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung vom 06. März 2009 zugestimmt. Damit kann das Gesetz wie geplant am 01. September 2009 zeitgleich mit dem Gesetz zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens (FamFG) in Kraft treten. Für bis zum 31. August 2008 eingeleitete Verfahren ist weiterhin das bis dahin geltende Recht anzuwenden. Nach einer Übergangszeit von einem Jahr gilt spätestens ab dem 1. September 2010 für alle bis dahin in der ersten Instanz noch nicht abgeschlossenen Verfahren das neue Recht. Durch dieses Gesetz wird der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte grundlegend umgestaltet. An die Stelle des bisherigen Einmalausgleichs, der durch die notwendigen Umrechnungen einzelner Anrechte oft zu Verzerrungen führte, tritt eine strikte Realteilung der Anrechte. Dies vermeidet die bisher bestehenden Probleme der Umwertung.

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