Die Düsseldorfer Tabelle

Die erste Düsseldorfer Tabelle wurde von den Richtern des Landgerichts Düsseldorf zunächst für den internen Gebrauch entwickelt und erstmals 1962 veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten des 1. EheRG hat das Oberlandesgericht Düsseldorf, das seitdem für Berufungen in Unterhaltssachen zuständig ist, die Düsseldorfer Tabelle fortgeführt. Die in regelmäßigen Abständen notwendige Aktualisierung erfolgt inzwischen in enger Abstimmung mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags und Richtern aller Oberlandesgerichte.

Die Tabelle wird zwar von allen Gerichten angewandt, sie hat aber keine Gesetzeskraft.