Mitglied des Vereins können alle volljährigen und geschäftsfähigen, an dem Familienrecht, der Praxis desselben sachlich interessierten und dem Familienrecht verbundenen Personen sein.
Juristische Personen sowie Behörden und Verbände können korporative Mitglieder werden.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Bei korporativen Mitgliedern endet die Mitgliedschaft durch den Verlust der Rechtsfähigkeit oder Auflösung ohne Gesamtrechtsnachfolge.
Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig. Er ist bis zum 31.10. gegenüber dem Verein schriftlich zu erklären.
Der Ausschluss ist zulässig, wenn ein Mitglied gröblich dem Vereinszweck zuwider handelt. Über Aufnahmeanträge und über den Ausschluss entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Gegen diese Entscheidungen können die Betroffenen die Mitgliederversammlung anrufen.