Kein vereinfachtes Scheidungsverfahren

Unter der Überschrift

Wider das anwaltlose "vereinfachte Scheidungsverfahren"

hat sich der Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, Prof. Dr. Gerd BrudermÃüler, in Heft 4 der Zeitschrift Forum Familienrecht (FF) erneut gegen die geplanten Veränderungen beim Scheidungsverfahren durch die FGG-Reform gewandt. In seinem Beitrag führt er u.a. aus:

"Mit oder ohne Kinder - meines Erachtens gibt es den propagierten Unterschied einfache Scheidung / komplizierte Scheidung" nicht: Oft entwickelt sich eine zunächst einvernehmliche Trennung und Scheidung zu einem dann sehr streitigen Verfahren, wobei es an dessen Ende durchaus auch wieder zu einer umfassenden Einigung kommen kann. Mit oder ohne Kinder - schwierig und arbeitsintensiv ist die Regelung der Scheidungsfolgen: Ehegattenunterhalt, Teilung des Hausrats, Zuweisung der Ehewohnung, Vermögens- und güterrechtliche Auseinandersetzung, Schuldenregulierung. Häufig wünschen Eheleute schon heute, dass diese Fragen im Vorfeld zur Scheidung und nicht im Rahmen eines streitigen Verfahrens geklärt werden. Das ist auch zweckmäßig, da sie als unmittelbare Beteiligte eigenverantwortlich interessengerechte Lösungen finden können und sollen, ein gerichtliches Verfahren zudem Zeit und Kosten verursacht. Interessengerechte Lösungen setzen aber voraus, dass sich beide als ebenbürtige Verhandlungspartner gegenüberstehen. Die Erfahrung zeigt, dass das keineswegs immer der Fall ist. Deshalb ist die Beratung durch FachanwältInnen unabdingbar und kann nicht ohne Weiteres durch den Gang zum Notar ersetzt werden, da der Notar zur Neutralität verpflichtet ist. ...

 

Wie lässt sich die Klage, auch aus dem politischen Raum, über die hohe Zahl der Scheidungen mit einem vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Scheidungsverfahren vereinbaren, dessen Ziel eine möglichst schnelle, leichte und billige Auflösung der Ehe ist - wie eines beliebigen, eher nebensächlichen und unbedeutenden Vertrages? Die FGG-Reform hat in weiten Teilen ihr Gutes, über die derzeitige Fassung des "vereinfachten Scheidungsverfahren" gilt es aber noch einmal nachzudenken und die Einwände vor allem der damit befassten Praktiker ernst zu nehmen.

 

Den vollständigen Text finden sie hier

05. Juli 2006