Verfassungswidrige Bemessung der Regelleistungen

Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II verfassungswidrig

Unzureichende Feststellungen zum altersspezifischen Bedarf von Kindern beanstandet.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 09. Februar 2010 das mit Spannung erwartete Urteil zur Höhe der sozialrechtlichen Regelleistungen verkündet. Es hat die bestehenden Vorschriften für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, hat aber keine bestimmt Methode vorgegeben, wie die Neubewertung der Leistungen zu erfolgen habe.