BVerfG zur Dreiteilung

Neuere Rechtsprechung zur Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach erneuter Eheschließung verfassungswidrig.

11. Februar 2011

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 25. Januar 2011 die Berechnung des nachehelichen Unterhalts nach der sogenannten Dreiteilungsmethode für verfassungswidrig erklärt.

Der Leitsatz des Beschlusse lautet:

"Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet sie die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)."

Az.: 1 BvR 918/10

 

Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts und dem vollständigen Beschlusstext gelangen Sie über den nebenstehenden Link.

 

Die Stellungnahme des DFGT finden Sie in der Rubrik "Stellungnahmen".